Dein Weg zur Logopädie
Wie läuft eine logopädische Behandlung ab? Welche Schritte sind notwendig und welche Möglichkeiten gibt es?
Auf dieser Seite erhältst Du eine Übersicht über den Weg zur logopädischen Begleitung – von der ersten Kontaktaufnahme über Verordnung und Diagnostik bis hin zur individuellen Behandlung.
Allgemeines
Logopädie begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wenn Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken oder die Kommunikation beeinträchtigt sind oder Unterstützung benötigen.
Welcher Zugang zur Logopädie für dich möglich ist, hängt von deiner Versicherung und deiner persönlichen Situation ab.
Am Anfang steht immer der persönliche Kontakt. Gemeinsam schauen wir, welches Anliegen dich zu mir führt, welche Unterstützung sinnvoll ist und welche nächsten Schritte sich daraus ergeben.
Verordnung
Wenn du gesetzlich oder privat versichert bist und logopädische Behandlung benötigst, brauchst du in der Regel eine ärztliche Verordnung. Diese kann beispielsweise in einer hausärztlichen, HNO-ärztlichen oder kinderärztlichen Praxis sowie durch weitere verordnungsberechtigte Facharztpraxen ausgestellt werden.
Die Verordnung ist grundsätzlich 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und muss innerhalb dieses Zeitraums begonnen werden. Wurde auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angegeben, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
In der Regel werden 10 Behandlungseinheiten mit jeweils 45 Minuten verordnet. Im Stimmbereich haben sich 60 Minuten Behandlungszeit als effektiv herausgestellt.
Je nach Behandlungsinhalt und -ziel müssen bestimmte Voraussetzungen auf der Verordnung erfüllt sein, damit diese gültig ist. So sollte zum Beispiel eine Verordnung bei Stimmtransition aussehen.
Bitte beachte: Verordnungen, die mit Tipp-Ex verändert oder korrigiert wurden, kann ich nicht annehmen. Die Behandlung kann in diesem Fall nicht über die Verordnung abgerechnet werden.
Für eine nahtlose Weiterbehandlung bitte ich dich, Folgeverordnungen möglichst 10–14 Tage vor dem ersten Termin auf der neuen Verordnung vorzulegen.
gesetzlich Versicherte
Wenn du gesetzlich versichert bist, werden die Kosten für eine medizinisch notwendige logopädische Behandlung in der Regel von deiner Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Verordnung.
Für gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr fällt bei medizinisch notwendiger Logopädie grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung an. Sie setzt sich aus 10 % der Behandlungskosten, sowie einer Zuzahlung je Verordnung zusammen. Diese beträgt derzeit 10€, ab dem 01.01.2027 15 € je Verordnung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Wichtig: Die Zuzahlung richtet sich nach der jeweils verordneten Behandlung und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berechnet.
Wer von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit ist, legt bitte einen entsprechenden Befreiungsnachweis vor.
Fragen zur Zuzahlungsbefreiung beantwortet dir gerne deine Krankenkasse. Ob eine Befreiung möglich ist, hängt unter anderem von deinen finanziellen Einkünften und der Höhe deiner medizinischen Zuzahlungen, beispielsweise für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, ab.
Privatversicherte
Wenn du privat versichert bist und eine logopädische Behandlung benötigst, ist in der Regel ebenfalls eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Ob und in welchem Umfang deine private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von deinem individuellen Versicherungsvertrag und deinem gewählten Tarif ab. Bitte kläre deshalb möglichst vor Beginn der Behandlung mit deiner privaten Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Die Behandlung wird dir zunächst entsprechend der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Die Rechnung kannst du anschließend bei deiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.
Wichtig: Eine Kostenübernahme durch deine private Krankenversicherung kann nicht garantiert werden. Die Prüfung und Entscheidung über die Erstattung liegt bei deiner Versicherung.
Selbstzahlend mit / ohne ärztlicher Bescheinigung
Du kannst logopädische Leistungen auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dabei nicht über eine Krankenkasse übernommen.
Eine ärztliche Bescheinigung kann sinnvoll sein, um die medizinische Notwendigkeit der gewünschten logopädischen Unterstützung zu dokumentieren, ersetzt jedoch keine Verordnung zur Abrechnung über die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Die Kosten für die Behandlung werden von dir selbst getragen und entsprechend der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
Gut zu wissen: Dieser Weg kann interessant sein, wenn du eine logopädische Begleitung möchtest, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden soll, oder wenn eine ärztliche Verordnung nicht ausgestellt werden kann.
Anmeldung in der Stimm- & Sprachwerkstatt
Wenn du Interesse an einer logopädischen Begleitung hast, kannst du dich zunächst über das Neuanmeldeformular anmelden, welches Du bitte möglichst vollständig ausfüllst. So erhalte ich bereits erste wichtige Informationen zu deinem Anliegen und kann mir einen ersten Überblick verschaffen.
Der erste Kontakt
In der Regel steht am Anfang ein kurzes Telefonat. Dabei kannst du dein Anliegen genauer schildern und wir besprechen gemeinsam, ob und in welcher Form eine logopädische Therapie sinnvoll sein könnte.
Dabei können wir ggf. auch erste organisatorische Fragen klären und besprechen, wie es weitergeht.
Dein erster Termin
Zu Beginn nehmen wir uns Zeit zum Ankommen und Kennenlernen. Ein kurzes Warm-up hilft dabei, in Ruhe in den Termin zu starten.
Offene Fragen und organisatorische Punkte können dabei ebenfalls geklärt werden. Je nach Anliegen und Situation besprechen wir noch einmal die wichtigsten Informationen aus der Anmeldung.
Bei Kindern steht zunächst das Beobachten im Vordergrund. Ich schaue, wie dein Kind sich in der neuen Situation bewegt, spielt, kommuniziert und mit mir in Kontakt kommt. Dabei muss dein Kind nicht sofort „mitmachen“ oder direkt untersucht werden. Gerade bei Kindern können erste wichtige Eindrücke ganz nebenbei entstehen.
Die eigentliche Diagnostik findet in der Regel erst in den folgenden Terminen statt. Wie schnell wir dahin kommen, hängt von der individuellen Situation ab. Manchmal braucht das Warm-up einfach etwas mehr Zeit, denn erst wenn eine gute Basis und das nötige Vertrauen entstanden sind, kann die eigentliche Arbeit beginnen.
Und das gilt nicht nur für Kinder. Auch Erwachsene dürfen erst einmal ankommen.
Therapieformate
Logopädische Begleitung kann in unterschiedlichen Formaten stattfinden. Welches Format sinnvoll ist, hängt vom Anliegen, den Therapiezielen und der individuellen Situation ab.
Einzeltherapie
Die individuelle logopädische Begleitung bietet Raum für persönliche Ziele und den eigenen Therapiebedarf.
Behandlungszeit: 45 oder 60 Minuten, selten 30 Minuten
Regelverordnung: 10 Behandlungseinheiten
Es ist möglich Doppeltermine zu verordnen.
Gruppentherapie
Eine Therapiegruppe besteht aus 2 bis 5 Personen. Die Zusammensetzung orientiert sich am jeweiligen Therapieinhalt und an den gemeinsamen therapeutischen Zielen.
Bei Kindern achte ich zusätzlich auf eine ähnliche Altersstruktur sowie darauf, dass die Persönlichkeiten und das soziale Miteinander der Kinder gut zueinander passen.
Behandlungszeit: 45 oder 90 Minuten
Regelverordnung: 10 Behandlungseinheiten
Videotherapie
Videotherapie kann je nach Anliegen, Alter und individuellen Voraussetzungen eine sinnvolle Alternative zu einem Termin vor Ort sein – beispielsweise wenn ein persönliches Erscheinen vorübergehend nicht möglich ist.
Die erste Behandlungseinheit einer Verordnung findet grundsätzlich persönlich vor Ort statt. Erst danach kann – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – auf Videotherapie gewechselt werden.
Die Videotherapie findet über ein medizinisch zugelassenes und datenschutzkonformes Videodienstportal statt. Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung bzw. Registrierung erforderlich.
Grundlage für die Videotherapie ist weiterhin die ärztliche Verordnung. Die Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten verändert sich durch den Wechsel auf Videotherapie nicht.
Bei Kindern ist Videotherapie ab dem vollendeten 4. Lebensjahr möglich. Bei allen Minderjährigen muss während der Videotherapie eine Bezugsperson anwesend sein.
Ob Videotherapie im Einzelfall sinnvoll und umsetzbar ist, besprechen wir gemeinsam. Entscheidend ist dabei auch, ob die therapeutischen Ziele auf diesem Weg gut erreicht werden können.
typische Fragen
Wann muss die gültige Verordnung vorliegen?
Die Verordnung muss spätestens eine Woche vor dem ersten Behandlungstermin in der Stimm- & Sprachwerkstatt vorliegen. Bitte bringe sie rechtzeitig vorbei bzw. reiche sie auf dem vereinbarten Weg ein.
Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Wenn du zu deinem ersten Termin kommst, bringe bitte – sofern vorhanden – Folgendes mit:
Bei Kindern: eine Bezugsperson, die während des Termins vor Ort bleibt.
Bei fehlenden Deutschkenntnissen: eine geeignete übersetzende Person, damit eine gute Verständigung möglich ist.
Zuzahlungsbefreiung, sofern eine Befreiung besteht.
Vorhandene Befunde und Berichte, beispielsweise aus anderen Fachbereichen, von bisherigen Therapien oder aus Krankenhäusern.
Entlassberichte oder andere relevante medizinische Unterlagen.
Bei Kindern gegebenenfalls Berichte aus dem SPZ, der Kita oder der Schule.
Auch Unterlagen aus der Schuleingangsuntersuchung können hilfreich sein.
Je mehr relevante Informationen mir bereits vorliegen, desto besser kann ich mir ein umfassendes Bild machen und den weiteren diagnostischen und therapeutischen Weg planen.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen oder verschieben muss?
Bitte sag einen vereinbarten Termin mindestens 48 Stunden vorher ab, wenn du ihn nicht wahrnehmen kannst. Samstage gelten dabei nicht als Werktage.
Wann werden die Therapieziele festgelegt und wie geht es nach der Diagnostik weiter?
Die Therapieziele ergeben sich aus den Ergebnissen der Diagnostik. Nach dem diagnostischen Durchlauf bespreche ich die Ergebnisse transparent mit dir bzw. mit den Eltern oder Bezugspersonen und wir schauen gemeinsam auf das weitere Vorgehen.
Kann eine Therapie beendet oder pausiert werden?
Ja. Eine logopädische Therapie ist nicht automatisch auf eine bestimmte Dauer festgelegt. Wenn die vereinbarten Therapieziele erreicht sind oder sich zeigt, dass eine weitere Behandlung nicht mehr notwendig ist, wird das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen. Dabei kann die Therapie beendet oder, wenn weiterhin ein Unterstützungsbedarf besteht, entsprechend angepasst werden.
Auch eine Pause während einer laufenden Therapie kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise Therapiemüdigkeit eintritt, oder bestimmte Zwischenziele erreicht wurden. Das weitere Vorgehen wird immer gemeinsam besprochen und abgestimmt.
Kann ich die logopädische Fachkraft oder die Praxis wechseln?
Ja. Grundsätzlich besteht freie Therapeut:innenwahl. Du kannst selbst entscheiden, bei wem du deine logopädische Behandlung durchführen möchtest.
Du kannst eine bereits begonnene Therapie bei einer anderen Praxis abbrechen und zu mir wechseln. Ebenso kannst du eine Behandlung, die bei mir begonnen wurde, im weiteren Verlauf bei einer anderen Praxis fortsetzen.
In beiden Fällen besprechen wir gemeinsam, wie der Wechsel organisatorisch am besten erfolgt und welche Unterlagen oder Informationen für eine nahtlose Weiterbehandlung benötigt werden. Ein Wechsel sollte dabei immer transparent und abgestimmt erfolgen – besonders, wenn eine Behandlung bereits begonnen hat.
Kann ich auch während einer laufenden Therapie die Therapieform wechseln?
Ja, wenn sich im Verlauf zeigt, dass ein anderes Format sinnvoller ist, kann ein Wechsel – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – gemeinsam besprochen werden. Das kann beispielsweise den Wechsel von Einzel- zu Gruppentherapie oder von Vor-Ort- zu Videotherapie betreffen.
Entscheidend ist immer, ob das gewählte Format zu den Therapiezielen und der individuellen Situation passt.
Ich bin unsicher, ob Logopädie für mich oder mein Kind sinnvoll ist – was kann ich tun?
Wenn du unsicher bist, ob eine logopädische Behandlung sinnvoll ist, kannst du dich zunächst über die Neuanmeldung anmelden.
Eine freiwillige diagnostische Abklärung ist auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahlerleistung möglich.
Für Eltern, die Fragen zur Entwicklung ihres Kindes haben und zunächst eine fachliche Einschätzung wünschen, gibt es außerdem das kostenpflichtige Angebot Die Sprachwerkstatt - Fragen, sortieren, verstehen.
Übernimmt die Krankenkasse Deutschkurse im Rahmen der Logopädie?
Nein. Sprachförderung bzw. Deutschunterricht ist keine logopädische Therapie und wird daher nicht als Heilmittel über die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Logopädie kann bei einer medizinisch festgestellten Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung verordnet werden. Das Erlernen der deutschen Sprache als Zweitsprache ist dagegen keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für mehrsprachig aufwachsende Kinder ist es wichtig, zwischen Sprachförderung beim Erwerb der deutschen Sprache und einer logopädisch behandlungsbedürftigen Sprachstörung zu unterscheiden. Wenn du nach einem passenden Angebot für die Sprachentwicklung deines Kindes suchst, findest du hier weitere Informationen zur Die Deutschwerkstatt – Deutsch als Zweitsprache.